Grüße aus Bikini Bottom: Die getrocknete Garnele ist zurück.

Music Business Worldwide meldet, dass Alibaba einen KI-Musikgenerator in die Beta geschickt hat. HappyShrimp heißt der Kleine und wer verstehen will, warum ausgerechnet ein Schalentier herhalten muss: Xiami heißt getrocknete Garnele und Alibaba hatte schon einmal eine. Xiami Music hieß der Streaming Service von Alibaba, der 2021 wieder eingestellt wurde. Dort scheint es im Übrigen ein Faible für skurrile Namen zu geben: Vor der Garnele kamen schon HappyHorse und HappyOyster.
Seit dem 17. August genügt ein Satz. Man beschreibt eine Stimmung, eine Szene, ein Genre und bekommt einen fertigen Song zurück: Melodie, Arrangement, Text, Gesang. Gebaut hat das der Alibaba Token Hub, eine erst im März gegründete KI-Einheit, die direkt dem Konzernchef untersteht. Am ersten Tag steht schon ein Partner bereit: Taihe Music Group, einer der größten unabhängigen Musikkonzerne Chinas. Für „Artist Co-Creation". Was das konkret heißt, ist noch unklar.
Xiami Music war Alibabas Streamingdienst: 2013 gekauft, zuletzt rund zwei Prozent Marktanteil, im Februar 2021 abgeschaltet. Im Abschiedsbrief stand als Grund, man habe die nötigen Musikrechte nie zusammenbekommen. Ein Lizenzkampf, verloren gegen Tencent und NetEase. Der Name war schon damals bemerkenswert ehrlich: Die getrocknete Garnele ist in der chinesischen Küche kein Hauptgericht, sondern das, was man in die Brühe wirft, wenn sonst nichts drin ist. Sie hat allerdings einen unschlagbaren Vorteil. Sie verdirbt nicht. Man kann sie fünf Jahre im Schrank liegen lassen und wieder einweichen.
Fünf Jahre im Schrank, dann Wasser drauf. Die Marke lebt als Festival weiter, bei dem Ende August ausgerechnet HappyShrimp auftaucht. Alibaba hat die Lizenzfrage schon einmal verloren. Diesmal kommt sie von der anderen Seite ins Haus: durch die Hintertür von Bikini Bottom, über die Trainingsdaten.
Tim Renner hat 1999 den Tod der Musikindustrie durch MP3 ausgerufen. Er hatte recht und lag gleichzeitig daneben, wie das bei guten Prognosen so ist. Der Tod kam, und er war schlimm. Danach kam ein Geschäft, das größer war als alles davor. Nur sah es nicht im Entferntesten so aus, wie 1999 irgendjemand vermutet hätte. Am Ende kommt es anders. Wie immer.
Rechtliche Rahmenbedingungen und faire Lizenzmodelle gehören dazu. Das war 1999 schon so, und die Gerichte arbeiten gerade wieder daran, von München bis New York. Nur klärt ein Urteil immer nur, was nicht geht. Was geht, klärt es nicht. Regeln kann ein Gericht setzen, einen Markt baut es nicht.
Der Markt, der hier entsteht, hat noch keine abschließende Infrastruktur, keinen Ort, an dem Kataloge, Stimmen und Stile so lizenziert werden wie heute Stockfotos. Schnell, transparent und für jeden Creator bezahlbar. Wer einen Katalog hat, auch einen kleinen, sollte diesen Herbst deshalb auch Zeit mit der Frage verbringen, was er Creatorn verkaufen kann.
Dass die Musikergewerkschaft AFM gerade Universal und Warner verklagt, weil bei den Musikern vom Revenue-Share nichts ankommt, ist kein Argument gegen diesen Markt, sondern die Beschreibung der Lücke.
Napster war 1999 ein Gerichtsverfahren. Und der Prototyp für alles, was danach Geld verdient hat.
Diesmal ist weder das Bezahlen noch das Lizenzieren das Problem: Über 100 Millionen Menschen haben den Musikgenerator Suno schon genutzt, die Plattform hat ein Abo, HappyShrimp rechnet in Guthabenpunkten ab, und Universal und Warner haben ihre Kataloge längst für KI-Training lizenziert.
Das Geld fließt bereits. Was fehlt, ist die Spur dahin. Bei einem Stream weiß man, welcher Song gelaufen ist. Bei einem generierten Track weiß niemand, welche Werke darin stecken und ohne diese Information kann auch nichts anteilig ankommen. Das ist weniger eine juristische Frage als eine technische. Und die beste offene Rechnung, die dieser Markt gerade zu bieten hat.
Quelle: Music Business Worldwide